Allgemeine Informationen zu unserer Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung (MV) findet einmal jährlich, in den ersten zwei Monaten des Vereinsjahres statt. Die ordentliche Mitgliederversammlung hat unter anderem folgende ausschliesslich ihre zustehenden Geschäfte zu erledigen:
1) Abnahme der Jahresberichte
2) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
3) Genehmigen des Jahresbudget und Festsetzen der Beträge
4) Wahl des Vorstandes
5) Wahl der RevisorInnen
6) Genehmigen von Statutenrevisionen
7) Behandlung von Anträgen
8) Ehrungen und Auszeichnungen
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist für alle Aktivmitglieder und Funktionäre, die das 16. Altersjahr erreicht haben, obligatorisch. (Gemäss Vereinsstatuten §8 bis §16)